Die Strompreisbremse – das Wichtigste auf einen Blick:

Für Privathaushalte und Unternehmen bis 30.000 kWh gilt folgendes:

  • Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto). Jede mehr verbrauchte Kilowattstunde ist mit dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis zu zahlen.

  • Die Strompreisbremse greift nur dann, wenn Ihr vertraglicher Arbeitspreis über den 40 ct/kWh (brutto) liegt, ansonsten zahlen Sie Ihre günstigeren vertraglichen Konditionen.

  • Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt.

  • Die Monate Januar und Februar werden im März mit Ihrem Abschlag verrechnet.

Für Kunden, deren Stromverbrauch über 30.000 kWh liegt, gelten abweichende Regelungen (siehe Pkt. 2 unter Fragen und Antworten zur Strompreisbremse).

 

Fragen und Antworten zur Strompreisbremse

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Volker Schmidt
Vertrieb Strom & Kundenbetreuung

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